Unsere Kurzzeitpflegestation befindet sich im 4. Obergeschoss vom Wohnpark Fuhseblick und bietet Platz für maximal 15 Kunden. Die Station nimmt Menschen nach ihrer Krankenhausentlassung ebenso auf wie ältere oder kranke Menschen, die von Angehörigen gepflegt und in Urlaubszeiten oder bei Krankheit versorgt werden müssen. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Unterstützt werden sie dabei durch externe Ergo- und Physiotherapeuten, die – je nach Bedarf – Therapien und aufbauendes Training anbieten, um vorhandene Kräfte und Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Rehabilitative Kurzzeitpflege
Viele
Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind
nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen,
insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der
häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen
Krankenhausaufenthalt. Diese haben einen Anspruch auf 1.612 Euro für
Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen. Ab dem 1.
Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr
bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für
Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege
eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der
Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit
für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet
werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene
Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine
Verhinderungspflege angerechnet.
Pflegefachkräfte
und hauseigene Ergotherapeuten helfen unseren Patienten, die
Selbstpflegefähigkeit wiederzuerlangen und bereiten die Rückkehr in
das häusliche Umfeld vor.
Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Wichtig
Die jeweiligen Hausärzte übernehmen die medizinische Versorgung in Form von Hausbesuchen. Kunden können direkt aus einem Krankenhaus oder dem häuslichen Bereich aufgenommen werden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege müssen nicht an einem Stück verbraucht werden. Die Tage können auch auf ein Kalenderjahr aufgeteilt werden.
Da wir über eine sogenannte solitäre Kurzzeitpflegestation verfügen, können wir den Entgeltbestandteil der Investitionskosten direkt mit dem Landkreis Peine abrechnen, sofern der Kunde nach der Kurzzeitpflege wieder in die eigene Häuslichkeit zurückkehrt.
Die rein medizinische (Nach-)Versorgung des Pflegebedürftigen wird während des Aufenthalts auf der Kurzzeitpflegestation weitestgehend vom jeweiligen Hausarzt des Kunden in Form von Hausbesuchen übernommen. Eine Kostenübernahme des Aufenthalts selbst erfolgt durch die Pflegekasse je nach Pflegestufe für maximal 28 Tage oder in Höhe von 1612,00 €.
Für
weitere Auskünfte und Informationsmaterial bitten wir Sie, sich mit
uns über unten stehende Kontaktdaten in Verbindung zu
setzen:
Anschrift:
Kurzzeitpflegestation
Fuhseblick
4. Etage
Fuhsering 1
D-31226 Peine
Tel.:
05171-953 -174 und -175
Fax: 05171-953 -177
E-Mail:
kurzzeitpflege@fuhseblick.de
Ansprechpartnerin:
Frau Yvonne Geisler